Athmer Fingerschutz® ist für den Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren geeignet. Eine Vielzahl von Brandprüfungen wurden mit Türenherstellern und Systemgebern erfolgreich durchgeführt. Daher werden seit mehr als 10 Jahren Athmer Fingerschutzsysteme an Brandschutztüren verbaut und haben sich in der Praxis bewährt.
Eine Nachrüstung von Fingerschutz an Feuer- und Rauchschutztüren ist nicht normativ geregelt. Da weder in der Produktnorm (EN 16034) noch in der Prüfnorm (EN 1634) definiert ist, wie Fingerschutz Brandschutztechnisch zu prüfen ist, darf Fingerschutz ohne die Zustimmung des Türenherstellers/Systemgebers nicht an einer Feuer- oder Rauchschutztür verbaut werden.
Der Türenhersteller behält sich das Recht vor, die Zulassung seiner Tür erlöschen zu lassen, falls eine bauliche Veränderung ohne Rücksprache mit dem Türenhersteller erfolgt. Der Verarbeiter oder Monteur, welcher das Fingerschutzsystem installiert, sollte sich vorab mit dem Türhersteller in Verbindung setzen – Athmer Produkte bzw. die Anforderung sind bei den Türenherstellern/Systemgebern bekannt. Bei Kontaktaufnahme können diese eine Aussage bezüglich einer möglichen Nachrüstung geben.
Montagefreigabe
Folgende drei Möglichkeiten bestehen für die Montage des Athmer Fingerschutz® an einer Feuer- und Rauchschutztür:
1. Freigabe des Türenherstellers/ Systemgebers aufgrund einer durchgeführten und erfolgreich bestandenen Brandprüfung des Türenherstellers/Systemgebers:
- Eintragung in die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder Leistungserklärung
2. Freigabe des Türenherstellers/Systemgebers aufgrund einer nicht wesentlichen Änderung:
- nach Einschätzung/Erfahrungswerten des Türenherstellers
3. Freigabe durch die oberste Bauaufsichtsbehörde/Brandaufsicht vor Ort unter Berücksichtigung von gutachterlichen Stellungnahmen und evtl. Ersatzmaßnahmen:
- Freigabe und Zustimmung im Einzelfall (ZiE)